Beantworten Sie drei kurze Fragen – wir empfehlen den passenden Korridor für Ihr Schwergut.
Direkte Verbindung für Ihre Projektanfragen und Disposition.
Barbara-Thaler-Gasse 51
Mo–Fr 08:00–18:00 · Sa 09:00–14:00 · So geschlossen
Präzisierungen zu unseren Leistungsmerkmalen, um Missverständnisse bei der Auftragsabwicklung auszuschließen.
Als Schwergut definieren wir Einzelstücke mit einem Gewicht ab 25 Tonnen oder einer Abmessung, die den Standard-Containerrahmen überschreitet. Dazu zählen Industriekessel, Turbinenteile, Stahlkonstruktionen und Großmaschinen. Für Sendungen unter 25 Tonnen greifen unsere Standardtarife für Stückgut – die Projektlogistik-Konditionen gelten erst ab der Schwergut-Klassifizierung.
Die Planung der Umschlagpunkte zwischen Schiene, See und Straße übernimmt unser Dispositionszentrum. Wir stimmen die Kran- und Terminalkapazitäten mit den Hafenbetreibern ab und legen die Reihenfolge der Verkehrsträger fest. Der Kunde erhält einen detaillierten Umschlagplan mit Zeitfenstern. Abweichungen durch Dritte (z. B. Streiks, technische Ausfälle) liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und werden im Vorfeld als Risikofaktor kommuniziert.
Wir übermitteln die elektronische Zollanmeldung (ATLAS-konform) sowie die erforderlichen Handelsrechnungen, Packlisten und Ursprungszeugnisse. Für Schwergut-Sendungen erstellen wir zusätzlich eine technische Spezifikation der Komponenten. Die Prüfung und Freigabe durch die Zollbehörde bleibt hoheitliche Aufgabe – wir beschleunigen den Prozess durch vollständige Vorab-Dokumentation, garantieren jedoch keine feste Freigabedauer.
Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung und dem Eingang der vollständigen Transportdokumente. Als Lieferende gilt die Übergabe am benannten Entladeort – nicht die Ankunft im Hafen oder Terminal. Verzögerungen durch Zollkontrollen, Wetterereignisse oder Streiks sind keine vertraglichen Lieferverzüge, es sei denn, wir haben eine feste Terminzusage schriftlich bestätigt.
Unsere Haftung für Transportschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des CMR-Übereinkommens (Straße) und der COTIF (Schiene). Für Schwergut mit einem Einzelwert über 50.000 € empfehlen wir eine separate Transportversicherung. Africatreaty haftet nicht für Folgeschäden aus Produktionsausfällen, die durch verspätete Ersatzlieferungen entstehen. Schäden sind unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen nach Anlieferung, schriftlich zu melden.