Prüfen Sie Ihre Transportlösung

Beantworten Sie drei kurze Fragen – wir empfehlen den passenden Korridor für Ihr Schwergut.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Erstellung einer unverbindlichen Routenempfehlung.

Kontakt & Standort

Direkte Verbindung für Ihre Projektanfragen und Disposition.

Adresse

Barbara-Thaler-Gasse 51

Bürozeiten

Mo–Fr 08:00–18:00 · Sa 09:00–14:00 · So geschlossen

Telefon 0676 7655642

Begriffsbestimmungen und Haftungsgrenzen

Präzisierungen zu unseren Leistungsmerkmalen, um Missverständnisse bei der Auftragsabwicklung auszuschließen.

Was gilt als Schwergut?

Als Schwergut definieren wir Einzelstücke mit einem Gewicht ab 25 Tonnen oder einer Abmessung, die den Standard-Containerrahmen überschreitet. Dazu zählen Industriekessel, Turbinenteile, Stahlkonstruktionen und Großmaschinen. Für Sendungen unter 25 Tonnen greifen unsere Standardtarife für Stückgut – die Projektlogistik-Konditionen gelten erst ab der Schwergut-Klassifizierung.

Intermodaler Verkehr – wer plant die Umschläge?

Die Planung der Umschlagpunkte zwischen Schiene, See und Straße übernimmt unser Dispositionszentrum. Wir stimmen die Kran- und Terminalkapazitäten mit den Hafenbetreibern ab und legen die Reihenfolge der Verkehrsträger fest. Der Kunde erhält einen detaillierten Umschlagplan mit Zeitfenstern. Abweichungen durch Dritte (z. B. Streiks, technische Ausfälle) liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und werden im Vorfeld als Risikofaktor kommuniziert.

Zollabwicklung – welche Dokumente stellt Africatreaty?

Wir übermitteln die elektronische Zollanmeldung (ATLAS-konform) sowie die erforderlichen Handelsrechnungen, Packlisten und Ursprungszeugnisse. Für Schwergut-Sendungen erstellen wir zusätzlich eine technische Spezifikation der Komponenten. Die Prüfung und Freigabe durch die Zollbehörde bleibt hoheitliche Aufgabe – wir beschleunigen den Prozess durch vollständige Vorab-Dokumentation, garantieren jedoch keine feste Freigabedauer.

Lieferzeit – ab wann zählt die Frist?

Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung und dem Eingang der vollständigen Transportdokumente. Als Lieferende gilt die Übergabe am benannten Entladeort – nicht die Ankunft im Hafen oder Terminal. Verzögerungen durch Zollkontrollen, Wetterereignisse oder Streiks sind keine vertraglichen Lieferverzüge, es sei denn, wir haben eine feste Terminzusage schriftlich bestätigt.

Haftung bei Beschädigung von Maschinenkomponenten

Unsere Haftung für Transportschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des CMR-Übereinkommens (Straße) und der COTIF (Schiene). Für Schwergut mit einem Einzelwert über 50.000 € empfehlen wir eine separate Transportversicherung. Africatreaty haftet nicht für Folgeschäden aus Produktionsausfällen, die durch verspätete Ersatzlieferungen entstehen. Schäden sind unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen nach Anlieferung, schriftlich zu melden.

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, damit die Website zuverlaessig funktioniert, grundlegende Auswahl merkt und nuetzliche Seiten erkannt werden. Sie koennen akzeptieren, ablehnen oder die Einstellungen pruefen.